Mit “Das Recht zu herrschen” wurde wieder eine neue Videoserie gestartet. Für das menschliche Zusammenleben, insbesondere für gesellschaftliche Strukturen ist es wichtig, dass die Befugnis über andere zu bestimmen klaren und nachvollziehbaren Regeln unterworfen ist.

Im Laufe der Geschichte beriefen sich Menschen, insbesondere Herrscher, auf nicht nachweisbare Quellen, um ihre Herrschaft unter Beweis zu stellen und zu bekräftigen. In einer augeklärten und wissenschaftlich geprägten Gesellschaft sollte dies der Vergangenheit angehören. Die Herrschaftsbefugnis müsste nachvollziehbar und beweisbar dargelegt werden. Tut sie das nicht, ist man kein rechtlich legitimierter, sondern bloß faktischer bzw. willkürlicher Machthaber.

Mit dem Ersten Video dieser Reihe wird folgenden Fragen nachgegangen:
Was ist eine Herrschaftsbefugnis und wofür braucht man sie?
Welche Qualität muss eine Herrschaftsbefugnis aufweisen?
Wie schneiden bisherige “Herrschaftsquellen” ab?

Das Thema Herrschaftsbefugnis beschäftigt uns tagtäglich. Jeden Tag treffen wir auf Menschen die anderen in ihren Willen aufzwingen wollen. Das können die Eltern gegenüber den Kindern sein, der Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern, der Polizist gegenüber den Straßenbenützern oder die Staatsführungen gegenüber den jeweiligen Bevölkerungen. Grund genug sich mit dem Thema zu beschäftigen, woher Menschen das Recht nehmen über andere zu bestimmen. Beginnen wir zunächst mit der Frage: Was ist eine Herrschaftslegitimation, also eine Herrschaftsbefugnis und wozu benötigt man sie überhaupt? Unter einer Herrschaftslegitimation versteht man die Befugnis über andere Individuen bestimmen zu dürfen. Damit sind nicht nur Menschen sondern auch Tiere oder andere Lebensformen gemeint. Ohne eine Herrschaftsbefugnis darf man über andere individuen nicht bestimmen. Wer bloß seine Stärke ausnützt, um anderen seinen Willen aufzuzwingen handelt ohne rechtliche Befugnis. Man ist lediglich faktischer Machthaber. Das heißt der Machthaber darf zwar keine Macht über andere ausüben, er tut es aber trotzdem, weil er es ganz einfach kann.

Wo ist der Unterschied zwischen diesem Können und Dürfen? Gegenüber einem bloßen faktischen Machthaber darf man, so die Theorie, rechtlich konsequenzenlos Widerstand leisten. Man hört in diesem Zusammenhang auch immer wieder vom Widerstandsrecht oder vom Recht zum zivilen Ungehorsam. Warum braucht man eine Herrschaftbefugnis, um über andere bestimmen zu dürfen? Die Notwendigkeit einer ausdrücklichen Herrschaftslegitimation ergibt sich aus der ursprünglichen Gleichheit aller individuen. Das bedeutet, dass sich von Natur aus alle Lebewesen gleichrangig gegenüberstehen und von vornherein niemandem das Recht zukommt über andere zu bestimmen. Das bedeutet: grundsätzlich darf jeder nur über sich selbst bestimmen. Möchte man über andere Individuellen legitim herrschen, muss diese Herrschaftsbefugnis über sich selbst auf gültige Art und Weise auf andere erstreckt werden. Das ist zwar möglich, aber nur unter besonderen Bedingungen.

Welche Voraussetzungen muss eine Herrschaftsbefugnis erfüllen?
Da sich alle individuen gleichwertig gegenüber stehen und jeder nur über sich selbst bestimmen darf, ist die Befugnis über andere zu herrschen an besondere Voraussetzungen geknüpft. Dabei gibt es verschiedene Ansätze. Zunächst könnte man einen Teil der Selbstbestimmung auf andere übertragen oder die Legitimation über andere zu herrschen, wird aus beweisbaren höheren Quellen abgeleitet. Sehen wir uns als nächstes ein paar Beispiele dafür an.

Wie kann man anderen eine Herrschaftsbefugnis übertragen? Jeder hat im Rahmen seiner Selbstbestimmung die Möglichkeit anderen einen Teil seiner Herrschaft über sich selbst zu übertragen. In diesem zugestandenen Rahmen dürfen andere Entscheidungen dann für mich treffen und ich bin verpflichtet diese zu befolgen. In der Praxis geschieht das tagtäglich mit einem Vertrag. Nehmen wir als Beispiel einen Arbeitsvertrag. Bei diesem verzichtet man auf einen Teil seiner Freiheit und erteilt dem Arbeitgeber eine gewisse Weisungsbefugnis. Voraussetzung ist aber, dass der Umfang für die erteilte Weisungsbefugnis vertraglich vereinbart wurde, die Vertragspartner mit offenen Karten spielen, nichts verheimlichen, keine Vertragsbestandteile erzwingen oder durch List erschleichen. Wurde die vereinbarte Weisungsbefugnis überschritten oder liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, handelt der Vertragspartner ohne Befugnis und kann daher auch nicht über den anderen bestimmen. Aus diesem Grund gibt es auch keine Verträge zu Lasten Dritter. Es können sich daher nicht mehrere Leute vertraglich zu einer Organisation zusammenschließen und davon ausgehen, dass sie nun über andere herrschen dürften. Dazu fehlt ihnen eine von diesen übertragene Herrschaftsbefugnis. Das gleiche Prinzip wäre theoretisch auch für die Übertragung an eine staatliche Herrschaftsbefugnis denkbar.

Nach der vertraglichen Übertragung einer Herrschaftsbefugnis kommen wir nun zu Punkt 2. Wie lassen sich aus einer höheren Quelle Herrschaftsbefugnisse ableiten? Erteilt uns keiner die Befugnis über ihn bestimmen zu dürfen, müssen wir diese aus höheren Quellen ableiten. Da sich alle Menschen gleichwertig gegenüber stehen, kommen sie selbst als höhere Quelle nicht in betracht. Es gilt der Grundsatz: Wer sich selbst zum Kaiser krönt, darf auch nur über sich selbst herrschen. Eine höhere Quelle liegt nur dann vor, wenn sie bewiesenermaßen der Menschheit vorgegeben ist. Sie muss sowohl Grundlage als auch Richtungsweiser für unsere Existenz sein.

In der Vergangenheit, aber auch in der Gegenwart, haben sich Menschen immer wieder auf höre Quellen für ihre Herrschaft berufen. Darunter waren zum Beispiel Götter, die Natur oder etwa die Grundnorm. Für alljene die die Grundnorm nicht kennen, sie ist für die Rechtspositivsten der Grund warum staatliche Gesetze zu gelten haben.

Eine Höhere Quelle muss aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um auf gültige Art und Weise eine Herrschaftbefugnis begründen zu können. So muss die Quelle bewiesen sein. Sie muss den Menschen vorgegeben sein, sonst ist sie ja keine höhere Quelle. Daher darf sie auch nicht aus der Menschheit selbst entspringen. Die Quelle muss maßgeblich sein. Das heißt für die Existenz und für das Leben der Menschheit eine notwendige Basis darstellen. Das kann man sich so ungefähr so vorstellen. Wenn es einen Schöpfer des Universums gäbe, dann wäre er für unsere Existenz maßgeblich und könnte daher auch darüber entscheiden, wie wir uns zu verhalten hätten. Und letztendlich muss die Quelle erkennbare Regeln beinhalten. Das heißt, sollte es tatsächlich eine schöpfende Kraft geben, dann muss sie auch für jedermann nachvollziehbare Regeln bereitstellen. Vermutungen alleine reichen hier nicht aus.

Schauen wir uns im nächsten Schritt die so bisher behaupteten Quellen für Herrschaften an. Götter konnten bisher nicht bewiesen werden. Weder ihre Existenz, noch das was sie von uns wollen, ist uns bekannt. Somit taugen sie auch nicht als Quelle für eine Herrschaftbefugnis. Wer sich also auf einen Gott beruft hat keine gültige Herrschaftsbefugnis.

Die Grundnorm ist eine menschliche Fiktion. Damit einerseits nicht beweisbar und andererseits keine höhere Quelle, da diese Gedankenblase ja von den Menschen selbst stammt. Wer sich auf die Grundnorm beruft kann sich daher nur selbst verpflichten und keine anderen. Was bleibt ist die Natur. Sie wurde bisher auf eine Art und Weise strapaziert, dass keine bewiesenen Regeln aus ihr abgeleitet werden konnten. Dazu möchte ich auf meine anderen Videos auch verweisen, die umfassend die mangelnde Tauglichkeit bisheriger Naturrechtsphilosophien behandeln. Die Natur erfüllt aber alle Kriterien die eine höhere Quelle braucht. Sie ist uns vorgegeben, sie ist wissenschaftlich untersuchbar, sie ist beweisbar sie ist auch für uns maßgeblich, weil wir aus ihr entstanden und in sie eingebettet sind, und daher auch nur dann existieren können, wenn die natürlichen Voraussetzungen entsprechend vorliegen. Einziger Stolperstein sind die aus der Natur ableitbaren Regeln. Wie diese erkannt und bewiesen werden können, werden wir uns in zukünftigen Videos ansehen.

Die odironische Rechtsphilosophie befasst sich aber genau damit, wie aus der Natur nachvollziehbar und beweisbar eine höhere Herrschaftsbefugnis abgeleitet werden kann. Ganz allgemein möchte ich noch sagen, dass es auch verschiedene Mischformen von Herrschaftslegitimation gibt. Selbst in demokratischen Herrschaftsformen muss man sich auf höhere Herrschaftslegitimation berufen. So stellt sich die Frage, warum etwa eine Verfassung Gültigkeit haben soll, wenn keiner der derzeit lebenden Staatsbürger je über den Bestand dieser Verfassung abgestimmt hat. Andererseits liegt der Vorteil demokratischer verfassungen darin, dass das volk zumindest einen gewissen Rahmen mitbestimmen darf. Aber auch das ist von Verfassung zur Verfassung unterschiedlich. Die Stärken und Schwächen dieser Mischformen und wie sie ausgestaltet sein müssten, um für die Staatsvertreter eine annähernd akzeptable Herrschaftsbefugnis begründen zu können, wollen wir uns in späteren Videos ansehen.